Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Mit Workday wird nicht einfach nur „ein neues IT-System“ eingeführt, sondern es halten immer auch neue oder veränderte Personalprozesse im Betrieb Einzug. Die Interessenvertretung sollte hier deshalb eine Gesamtbetrachtung der Personalplanung und -steuerung vornehmen.
Workday HCM (Human Capital Management) ist eine cloudbasierte Personalsoftware. Das Besondere: Sie umfasst nicht nur die klassischen HR-Standardprozesse wie Personaladministration und Zeiterfassungs-/Abwesenheitsmanagement, sondern stellt auch umfangreiche Funktionalitäten in den Bereichen Recruiting, Vergütungsplanung, Talentmanagement und Personalplanung/Personalanalyse zur Verfügung.
Die aufgeführten Funktionalitäten bzw. Module müssen nicht gleichzeitig eingeführt, sondern können sukzessive aufgeschaltet werden. In den Genuss aller Workday-Vorteile kommt das Unternehmen allerdings erst, wenn es alle Module einführt. So kann dann zum Beispiel im Rahmen der Vergütungsplanung bequem auf die Daten aus dem Talentmanagement zurückgegriffen werden. „Wie ist die Leistung des Mitarbeiters? Wie sein Potenzial?“ – diese leistungsbezogenen Informationen können so unmittelbar im Gehalt und bei variablen Gehaltsbestandteilen berücksichtigt werden.
Besonders attraktiv ist Workday für international agierende Unternehmen. In Workday können diese die Personaldaten aller ihrer Unternehmensstandorte in einer Plattform zusammenführen und Personalprozesse weltweit vereinheitlichen. Unterschiede in den Personalkosten und Produktivitäten zwischen den Ländern sind so für die Unternehmensführung per Knopfdruck jederzeit verfügbar. Mehr und mehr Aufgaben der Personalplanung und –steuerung wandern so aus den dezentralen Betrieben hin zur internationalen Unternehmensführung ab.
Mit Workday hält in den Betrieben eine IT-Lösung Einzug, deren Ausgestaltung der Betriebsrat wie bei jeder Software mit Blick auf die „klassischen“ Themen wie Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Datenschutz und Anwenderqualifizierung mit dem Arbeitgeber verhandeln sollte. In der direkten Auswirkung auf die Beschäftigten jedoch noch wichtiger sind die neuen oder veränderten Personalprozesse wie etwa Zielvereinbarungs- und Beurteilungsverfahren, eine enge Kopplung von Beurteilungsergebnis und Vergütung etc. Die Ausgestaltung der Personalinstrumente hat also Prio 1 für den Betriebsrat.
Aus der Praxis...
Das nachfolgende Beispiel zeigt die Möglichkeiten der Interessenvertretung bei der Einführung von Workday anhand der folgenden zwei Fragen auf:
- Wie kann die Interessenvertretung die Einführung von Workday nutzen, um die Personalentwicklung(smöglichkeiten) für alle Beschäftigten deutlich zu verbessern?
- Wie kann die Interessenvertretung mit der Verhandlung einer Prozessvereinbarung mit dem Arbeitgeber sicherstellen, dass die Interessen des Arbeitgebers und die Interessen der Beschäftigten gleichberechtigt – „Zug um Zug“ – Berücksichtigung finden?