TBS hilft bei Ein- und Ausrichtung
In wirtschaftlichen Angelegenheiten sind die Gestaltungsmöglichkeiten für den Betriebsrat gering. Dennoch ist die Gründung eines Wirtschaftsausschusses auf Grundlage § 106 BetrVG dringend geboten. Denn der Betriebsrat bekommt damit das Instrument in die Hand, dem Arbeitgeber in die (wirtschaftlichen) Karten zu schauen und – bildlich gesprochen – „die Hand am Puls“ des Unternehmens zu haben.
Denn die wirtschaftliche Situation ist der Ausgangspunkt für viele Maßnahmen, die weitreichende Auswirkungen auf die Belegschaft haben können. Eine gute Informationslage ist hier elementar. Mit dem Wirtschaftsausschuss kann der Betriebsrat den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens einschätzen, sich abzeichnende Entwicklungen früh erkennen und so möglichst früh Einfluss nehmen. Und dennoch: Obwohl ein Wirtschaftsausschuss schon bei Unternehmen mit mehr als einhundert Beschäftigten zwingend einzurichten wäre, fehlt er häufig gerade in kleineren Unternehmen. Hier besteht also Handlungsbedarf.
Für eine erfolgreiche Arbeit muss sich der Wirtschaftsausschuss gut aufstellen. Dazu benötigt er neben Kenntnissen in der Sache ein abgestimmtes Konzept und bei Bedarf auch fachkundige Beratung. Sicher: Die Aufgabe erfordert von potentiellen Mitgliedern „die fachliche und persönliche Eignung“. Dennoch ist für die Interpretation von Unternehmensdaten kein betriebswirtschaftliches Studium erforderlich. Der gesunde Menschenverstand, eine Grundlagenschulung und der Wille, sich mit der Materie zu beschäftigen, bieten hier bereits eine gute Basis. Nach Gründung muss es dann das weitere Ziel sein, die Arbeit des Wirtschaftsausschusses kontinuierlich zu professionalisieren.
Und wenn die Kenntnisse einmal nicht ausreichen, bietet die TBS Unterstützung für die Einrichtung und die langfristige Ausrichtung des Wirtschaftsausschusses an. Übrigens: Auch Personalräte können einen Wirtschaftsausschuss bilden.