Wirtschaftliche Mitbestimmung findet nicht nur in den Aufsichts- oder Verwaltungsräten statt, sondern gehört für die Mitarbeitervertretungen, Betriebs- und Personalräte in den Betrieben und Verwaltungen zum täglichen Aufgabenfeld. Die Aufgabenstellung ist anspruchsvoll und die Mitwirkungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen sind vielfältig.
Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens einschätzen
Nicht selten werden betriebliche Interessenvertretungen von der Arbeitgeberseite unter Hinweis auf die vermeintlich schlechte wirtschaftliche Situation mit der Forderung nach Verzicht auf tarifvertraglich vereinbarte Leistungen, wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Tariferhöhungen konfrontiert. Trotz Tarifvorbehalt kommt hierbei der Einschätzung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens durch die betriebliche Interessenvertretung eine hohe Bedeutung zu.
Die Sicherung bestehender Arbeitsplätze befördern
Gerät ein Unternehmen in eine Krise werden von Seiten der Geschäftsführung oftmals externe Beratungsunternehmen mit der Entwicklung von Businessplänen zur Unternehmenssicherung beauftragt. Mitarbeitervertretungen, Betriebs- und Personalräte verfügen durchaus über das notwendige Know-how, um sich in dieser Situation aktiv einzubringen und eigene Vorschläge zu entwickeln.
Betriebliche Umstrukturierung mitgestalten
Auch wenn Fremdfirmen (Outsourcing, Leiharbeit oder Werkverträge) im Unternehmen tätig sind oder aufgrund von technischen Investitionen eine innerbetriebliche Reorganisation ansteht, bestehen weitgehende Möglichkeiten der Mitbestimmung. Ob ein Interessenausgleich oder ein Sozialplan angemessen und durchsetzbar ist, hängt von der konkreten Situation ab.
Sozialpläne zugunsten der Beschäftigten gestalten
Führen Maßnahmen des Arbeitgebers für Beschäftige zu wirtschaftlichen Nachteilen, so ist ein Sozialplan zu vereinbaren, in dem diese Nachteile ausgeglichen werden. Im schlimmsten Falle, dem Arbeitsplatzverlust, sind hier nicht nur Einkommenseinbußen durch Arbeitslosengelt I und II, sondern auch durch Verlust betrieblicher und gesetzlicher Rentenansprüche sowie möglicherweise geringeren Einkommens bei einer Neubeschäftigung zu berücksichtigen. Wirtschaftliche Nachteile können allerdings auch Fahrt- und Umzugskosten oder Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen oder Arbeitserschwerungen sein.
Die Ökonomie-BeraterInnen der TBS NRW unterstützen Mitarbeitervertretungen, Betriebs- und Personalräte zu allen Fragen der wirtschaftlichen Mitbestimmung in Betrieben und Verwaltungen und arbeiten dabei eng abgestimmt mit den zuständigen Gewerkschaften zusammen.