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Wirtschaftliche Mitbestimmung: mehr Möglichkeiten als Grenzen!

Wirtschaftliche Mitbestimmung findet nicht nur in den Aufsichts- oder Verwaltungsräten statt, sondern gehört für die Mitarbeitervertretungen, Betriebs- und Personalräte in den Betrieben und Verwaltungen zum täglichen Aufgabenfeld. Die Aufgabenstellung ist anspruchsvoll und die Mitwirkungs­möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen sind vielfältig. 

Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens einschätzen

Nicht selten werden betriebliche Interessenvertretungen von der Arbeitgeberseite unter Hinweis auf die vermeintlich schlechte wirt­schaftliche Situation mit der Forderung nach Verzicht auf tarifvertraglich vereinbarte Leistungen, wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Tariferhöhungen konfrontiert. Trotz Tarif­vorbehalt kommt hierbei der Einschätzung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens durch die betriebliche Interessen­vertretung eine hohe Bedeutung zu.

Die Sicherung bestehender Arbeitsplätze befördern

Gerät ein Unternehmen in eine Krise werden von Seiten der Geschäftsführung oftmals externe Beratungsunternehmen mit der Entwicklung von Businessplänen zur Unternehmens­sicherung beauftragt. Mitarbeitervertretungen, Betriebs- und Per­sonalräte verfügen durchaus über das notwendige Know-how, um sich in dieser Situation aktiv  einzubringen und eigene Vorschläge zu entwickeln. 

Betriebliche Umstrukturierung mitgestalten

Auch wenn Fremdfirmen (Outsourcing, Leiharbeit oder Werk­verträge) im Unternehmen tätig sind oder aufgrund von technischen Investitionen eine innerbetriebliche Reorganisation an­steht, bestehen weitgehende Möglichkeiten der Mitbe­stim­mung. Ob ein Interessenausgleich oder ein Sozialplan angemessen und durchsetzbar ist, hängt von der konkreten Situation ab.

Sozialpläne zugunsten der Beschäftigten gestalten

Führen Maßnahmen des Arbeitgebers für Beschäftige zu wirtschaftlichen Nachteilen, so ist ein Sozialplan zu vereinbaren, in dem diese Nachteile ausgeglichen werden. Im schlimmsten Falle,  dem Arbeitsplatzverlust, sind hier nicht nur Einkommens­ein­bußen durch Arbeitslosengelt I und II, sondern auch durch Verlust betrieblicher und gesetzlicher Rentenansprüche sowie möglicherweise geringeren Einkommens bei einer Neubeschäfti­gung zu berücksichtigen. Wirtschaftliche Nachteile können allerdings auch Fahrt- und Umzugskosten oder Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen oder Arbeitserschwerungen sein.
Die Ökonomie-BeraterInnen der TBS NRW unterstützen Mit­arbeiter­vertretungen, Betriebs- und Personalräte zu allen Fragen der wirtschaftlichen Mitbestimmung in Betrieben und Ver­wal­tungen und arbeiten dabei eng abgestimmt mit den zuständigen Gewerkschaften zusammen.