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Verwaltungssteuerung EPOS.NRW: So können Personalräte das Thema anpacken!

In NRW werden aktuell alle Ministerien und Landesbetriebe auf ein neues Rechnungswesen umgestellt: es umfasst die Doppik mit Kosten- und Leistungsrechnung, Finanz- und Anlagen­buch­haltung, Produkthaushalt und dezentraler betriebswirtschaftlicher Steuerung.

In den Dienststellen ändert sich die Betriebs­organisation, es müssen Produktkataloge erstellt und ein IT-Sys-tem zur Erfassung aller Leistungen der Beschäftigten aufgebaut werden. Nach der Einführung steht ein Berichts­wesen zur Verfügung, ein vierteljährliches Controlling gibt den dezentralen Bereichen die Basis für weitreichende Ent­schei­dungen zur Mittelverwendung und zum Personaleinsatz. Für die Personalvertretung gilt es, sich bereits im Ein­füh­rungs­pro­zess aktiv einzumischen und die eigene Rolle zu bestimmen: 

  • Mit welchen Zielsetzungen will sie an Projekten und Arbeits­gruppen teilnehmen?
  • Welche Mitbestimmungsrechte hat sie bei der Ausgestaltung?
  • Soll es eine Zeiterfassung der Beschäftigten geben? Wie detailliert soll diese sein?
  • Wer soll Zugriffsrechte auf die Daten haben?
  • Welche Auswertungen stehen zur Verfügung?
  • Wie soll zukünftig gesteuert werden?
  • Und: Welche betriebswirtschaftlichen Kennzahlen braucht der Personalrat?

Manche Personalräte, wie z. B. in den Landesbetrieben und in den EPOS-Pilotbetrieben, konnten bereits Erfahrungen mit der betriebswirtschaftlichen Steuerung machen oder selbst betriebswirtschaftliche Daten für ihre eigene Strategie zur Beschäf­tigungssicherung nutzen. Andere qualifizieren sich intensiv, schließen Dienstvereinbarungen zur prozessualen Mitbe­stim­mung ab oder regeln die Zeiterfassung durch IT-Systeme. Die TBS NRW unterstützt die Personalvertretungen in diesen Prozessen als externe Sachverständige, qualifiziert die Gremien auch dienststellenübergreifend und organisiert den Erfahrungs­austausch.