In NRW werden aktuell alle Ministerien und Landesbetriebe auf ein neues Rechnungswesen umgestellt: es umfasst die Doppik mit Kosten- und Leistungsrechnung, Finanz- und Anlagenbuchhaltung, Produkthaushalt und dezentraler betriebswirtschaftlicher Steuerung.
In den Dienststellen ändert sich die Betriebsorganisation, es müssen Produktkataloge erstellt und ein IT-Sys-tem zur Erfassung aller Leistungen der Beschäftigten aufgebaut werden. Nach der Einführung steht ein Berichtswesen zur Verfügung, ein vierteljährliches Controlling gibt den dezentralen Bereichen die Basis für weitreichende Entscheidungen zur Mittelverwendung und zum Personaleinsatz. Für die Personalvertretung gilt es, sich bereits im Einführungsprozess aktiv einzumischen und die eigene Rolle zu bestimmen:
- Mit welchen Zielsetzungen will sie an Projekten und Arbeitsgruppen teilnehmen?
- Welche Mitbestimmungsrechte hat sie bei der Ausgestaltung?
- Soll es eine Zeiterfassung der Beschäftigten geben? Wie detailliert soll diese sein?
- Wer soll Zugriffsrechte auf die Daten haben?
- Welche Auswertungen stehen zur Verfügung?
- Wie soll zukünftig gesteuert werden?
- Und: Welche betriebswirtschaftlichen Kennzahlen braucht der Personalrat?
Manche Personalräte, wie z. B. in den Landesbetrieben und in den EPOS-Pilotbetrieben, konnten bereits Erfahrungen mit der betriebswirtschaftlichen Steuerung machen oder selbst betriebswirtschaftliche Daten für ihre eigene Strategie zur Beschäftigungssicherung nutzen. Andere qualifizieren sich intensiv, schließen Dienstvereinbarungen zur prozessualen Mitbestimmung ab oder regeln die Zeiterfassung durch IT-Systeme. Die TBS NRW unterstützt die Personalvertretungen in diesen Prozessen als externe Sachverständige, qualifiziert die Gremien auch dienststellenübergreifend und organisiert den Erfahrungsaustausch.