Schulungen zu Leiharbeit und Werkverträgen
Betriebs- und Personalräte haben auch bei Leiharbeit und Werkverträgen zahlreiche Handlungsoptionen, obwohl sie nicht (immer) auf harte Möglichkeiten der Mitbestimmung zurückgreifen können. Allerdings stehen verschiedene Informations- und Beteiligungsrechte zur Verfügung. Diese rechtzeitig und umfassend zu nutzen, hilft dabei, den Umfang des Fremdfirmeneinsatzes und mögliche Entwicklungen im Betrieb realistisch einzuschätzen. Damit erhält das Gremium eine wichtige Grundlage, um Ziele zu definieren und eine effektive Strategie zu entwickeln. Der Einsatz von Fremdfirmen kann so mitgestaltet und bestenfalls im Sinn der Belegschaft geregelt werden.
Wichtig ist, hierbei die Gesetzesänderungen zum April 2017 zu berücksichtigen, die die Rahmenbedingungen beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen verändert haben. Dazu zählen Equal Pay-Ansprüche für Leiharbeitskräfte nach neun Einsatzmonaten. Außerdem ist die Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate fixiert worden, die durch Betriebsvereinbarungen verlängert oder verkürzt werden kann. Zur Vermeidung von Scheinwerkverträgen kann der Betriebsrat unter anderem auf neue Pflichten der Kennzeichnung von Leiharbeit zurückgreifen.
Bei Fragen zu den gesetzlichen Neuregelungen bieten wir kostenlos dreistündige Inhouse-Schulungen an und unterstützen mit Workshops bei der strategischen Aufstellung des Gremiums zu Leiharbeit und Werkverträgen.