| Lesedauer: 3 Minuten

SAP HANA: Was hat der Betriebsrat zu beachten?

Softwareanwendungen aus dem Hause SAP sind vielen Inte­res­senvertretungen bekannt und Inhalt von betrieblichen Ver­ein­barungen. Aktuell forciert SAP die Einführung einer neuen Plattform für diese SAP-IT-Systeme: SAP HANA. Interes­sen­vertretungen sollten ihr Augenmerk insbesondere auf das Be­rechtigungskonzept und mögliche Veränderungen der Arbeits­bedingungen legen. 

Im Fokus von SAP HANA steht eine so genannte In-Memory-Datenbank. Komplexe Analysen von großen Daten­men­gen können direkt – ohne Datenexport und Verzö­gerung wie bisher – in „Echtzeit“ erfolgen. Interessant für Inte­ressen­ver­tre­tungen, denn SAP HANA ist mehr als nur eine Daten­bank: Die neue Qualität bei der Erstellung von Aus­wer­tungen kann so­wohl in neuen Anwendungen aus der Business Suite SAP S/4 HANA als mit bestehenden SAP-Be­stands­systemen genutzt werden. 

Mit der neuen Entwicklungsplattform entfällt weitgehend die SAP-Programmiersprache ABAP und es gibt eine starke Verein­fachung der Integration von Nicht-SAP-Anwendungen. Wenn erwünscht, kann das IT-System auch auf fremden Systemen in der „Cloud“ betrieben werden, wodurch sich die bekannten Fra­gen der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG stellen. Bedeutend für den Systembetrieb ist insbesondere das neue Berechtigungssystem, das eine Neuumsetzung des Berech­ti­gungs­konzeptes zur Folge haben kann.

Mögliche Fragestellungen der Interessenvertretungen könnten somit sein:

  • Ist SAP HANA bereits eingeführt worden? 
  • Wie ist der Umsetzungsstand des vereinbarten Berechtigungskonzeptes? 
  • Welche Auswertungen/Auswertungswerkzeuge sind geplant? 
  • Können unsere IT-Mitarbeiter mit dem Schwerpunkt SAP-ABAP auch das neue System betreuen? Sind eventuell Schulungen erforderlich?

Diese und viele wichtige Aspekte mehr können die Inte­res­sen­ver­tretungen u.a. nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 72 Abs. 3 Nr. 2 LPVG NRW mitgestalten. Hierbei steht die TBS unterstützend zur Verfügung.