Softwareanwendungen aus dem Hause SAP sind vielen Interessenvertretungen bekannt und Inhalt von betrieblichen Vereinbarungen. Aktuell forciert SAP die Einführung einer neuen Plattform für diese SAP-IT-Systeme: SAP HANA. Interessenvertretungen sollten ihr Augenmerk insbesondere auf das Berechtigungskonzept und mögliche Veränderungen der Arbeitsbedingungen legen.
Im Fokus von SAP HANA steht eine so genannte In-Memory-Datenbank. Komplexe Analysen von großen Datenmengen können direkt – ohne Datenexport und Verzögerung wie bisher – in „Echtzeit“ erfolgen. Interessant für Interessenvertretungen, denn SAP HANA ist mehr als nur eine Datenbank: Die neue Qualität bei der Erstellung von Auswertungen kann sowohl in neuen Anwendungen aus der Business Suite SAP S/4 HANA als mit bestehenden SAP-Bestandssystemen genutzt werden.
Mit der neuen Entwicklungsplattform entfällt weitgehend die SAP-Programmiersprache ABAP und es gibt eine starke Vereinfachung der Integration von Nicht-SAP-Anwendungen. Wenn erwünscht, kann das IT-System auch auf fremden Systemen in der „Cloud“ betrieben werden, wodurch sich die bekannten Fragen der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG stellen. Bedeutend für den Systembetrieb ist insbesondere das neue Berechtigungssystem, das eine Neuumsetzung des Berechtigungskonzeptes zur Folge haben kann.
Mögliche Fragestellungen der Interessenvertretungen könnten somit sein:
- Ist SAP HANA bereits eingeführt worden?
- Wie ist der Umsetzungsstand des vereinbarten Berechtigungskonzeptes?
- Welche Auswertungen/Auswertungswerkzeuge sind geplant?
- Können unsere IT-Mitarbeiter mit dem Schwerpunkt SAP-ABAP auch das neue System betreuen? Sind eventuell Schulungen erforderlich?
Diese und viele wichtige Aspekte mehr können die Interessenvertretungen u.a. nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 72 Abs. 3 Nr. 2 LPVG NRW mitgestalten. Hierbei steht die TBS unterstützend zur Verfügung.