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Sanierungspläne und Zu­kunfts­konzepte: Mindest­­standards und Tipps für Arbeit­nehmer­vertreter

Geht es dem Unternehmen schlecht, werden der Belegschaft häufig einschneidende Beiträge zur Stabilisierung und Sanie­rung abverlangt. Die Forderungen reichen von Entgelteinschnitten bis zu Entlassungen. Der Entscheidungsdruck für Arbeitnehmerver­treterinnen und Arbeitnehmervertreter ist enorm. Sie müssen beurteilen, ob die geforderten Verzichtsleistungen überhaupt sachgerecht sind und sich für einen wirksamen Sanierungsbeitrag eignen.

Leider fehlt es zu oft an aussagefähigen Informationen und Ent­scheidungshilfen. Arbeitgeber sprechen grundsätzlich ungern von einem Sanierungsfall, und Arbeitnehmervertreter haben oft den Verdacht, das Unternehmen verlasse sich zu sehr auf den Beleg­schafts­beitrag und vernachlässige andere betriebliche Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten. Kurz: Wie ein annähernd systematisches und stichhaltiges Sanierungs- und Zukunftskonzept auszusehen hat, davon besteht sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmervertreter nur eine sehr vage Vorstellung.

Dabei gibt es längst von Wirtschaftsprüfern einschlägige Mindest­standards für Sa­nie­rungs­konzepte. Diese sind bislang über Fach­kreise hinaus kaum bekannt, sind aber auch für die Belange eines Betriebsrates eine gute Arbeitsgrundlage. Die neue TBS-Broschüre mit dem Titel: „Sanierungspläne und Zu­kunfts­konzepte: Mindest­­standards und Tipps für Arbeit­nehmer­vertreter“ hat diese Materialien jetzt für Interessenvertretungen praxisgerecht aufgearbeitet. In leicht verständlicher Weise erläutert sie die Mindest­standards, gibt wertvolle Tipps und liefert praktische Bei­spiele. Damit erhalten Interessen­vertretungen ein wichtiges Werk­zeug an die Hand, Sanierungen im Sinne der Beschäf­tigten mitzugestalten.