Geht es dem Unternehmen schlecht, werden der Belegschaft häufig einschneidende Beiträge zur Stabilisierung und Sanierung abverlangt. Die Forderungen reichen von Entgelteinschnitten bis zu Entlassungen. Der Entscheidungsdruck für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter ist enorm. Sie müssen beurteilen, ob die geforderten Verzichtsleistungen überhaupt sachgerecht sind und sich für einen wirksamen Sanierungsbeitrag eignen.
Leider fehlt es zu oft an aussagefähigen Informationen und Entscheidungshilfen. Arbeitgeber sprechen grundsätzlich ungern von einem Sanierungsfall, und Arbeitnehmervertreter haben oft den Verdacht, das Unternehmen verlasse sich zu sehr auf den Belegschaftsbeitrag und vernachlässige andere betriebliche Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten. Kurz: Wie ein annähernd systematisches und stichhaltiges Sanierungs- und Zukunftskonzept auszusehen hat, davon besteht sowohl auf Seiten des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmervertreter nur eine sehr vage Vorstellung.
Dabei gibt es längst von Wirtschaftsprüfern einschlägige Mindeststandards für Sanierungskonzepte. Diese sind bislang über Fachkreise hinaus kaum bekannt, sind aber auch für die Belange eines Betriebsrates eine gute Arbeitsgrundlage. Die neue TBS-Broschüre mit dem Titel: „Sanierungspläne und Zukunftskonzepte: Mindeststandards und Tipps für Arbeitnehmervertreter“ hat diese Materialien jetzt für Interessenvertretungen praxisgerecht aufgearbeitet. In leicht verständlicher Weise erläutert sie die Mindeststandards, gibt wertvolle Tipps und liefert praktische Beispiele. Damit erhalten Interessenvertretungen ein wichtiges Werkzeug an die Hand, Sanierungen im Sinne der Beschäftigten mitzugestalten.