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Psychische Belastungen angehen

Gefährdungsbeurteilung als Schlüssel

„Psychische Störung“ als Grundlage für Arbeitsunfähigkeit gehört mittlerweile zu einer der häufigsten Diagnosen. Die For­men und Ursachen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und Wege zu ihrer Vermeidung können mit einer Gefähr­dungs­beurteilung erkannt werden. Bis heute führt jedoch nur etwa die Hälfte der Betriebe überhaupt die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung durch. Das Thema psychische Belas­tun­gen wird dabei in weniger als der Hälfte der Fälle berücksichtigt. Ein Thema also, das die Interes­sen­vertretung im Blick haben sollte.

In unseren Beratungen und Seminaren stellen wir fest, dass in vielen Betrieben Unsicherheit bei der Bearbeitung des Themas besteht. Psychische Belastungen sind für viele etwas wenig Greifbares. Gleichzeitig stehen viele Arbeitgeber auf dem Standpunkt, Überbeanspruchungen am Arbeitsplatz seien vornehmlich im Privatleben der Beschäftigten angelegt. Dabei können psychische Belastungen im Betrieb mit Instrumenten wie Fragebögen und anderen Methoden objektiv beurteilt und gemessen werden.

Die  Interessenvertretungen stehen im direkten Kontakt mit den Beschäftigten und erleben die Folgen dieser Erkrankungen unmittelbar. Ihre Rolle ist deshalb entscheidend. Denn ihre Aufgabe ist es dafür zu sorgen, dass die Gefährdungs­beur­tei­lung beteiligungsorientiert abläuft. Damit am Ende des Pro­zes­ses Verbesserungen für die Beschäftigten stehen können, müssen zunächst einmal die Beschäftigten befragt und darauf aufbauend Maßnahmen erarbeitet werden. Ohne dieses Vor­gehen bleibt die Gefährdungsbeurteilung ein Pro-forma-Instrument, das nichts verbessert und die Belegschaft frustriert zurücklässt.

Die TBS unterstützt Sie bei der Gestaltung der Gefähr­dungs­beurteilung an vielen Stellen: Wir informieren über gute Beispiele, unterstützen bei der Auswahl von Fragebögen und Instrumenten, beraten zur Strategie in puncto Beteiligung der Beleg­­schaft, unterstützen in Verhandlungen mit dem Arbeit­geber, erarbeiten mit den Prozessbeteiligten eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung und führen Workshops mit den Beschäf­tigten durch.