Wie Sie neue Regelungspunkte erkennen
Zurzeit vollzieht sich in vielen Unternehmen durch die Umstellung auf Microsoft Office 365 der Wandel von der „alten“ in die „neue Office-Welt“. Auch wenn Arbeitgeber versuchen, dem Betriebsrat weiszumachen, dass hier nur die nächste Version eingeführt werden soll, gibt es Einiges zu beachten, und die Interessenvertretung ist klar in der Mitbestimmung!
So liegen die Daten – wie in der „alten Office-Welt“ – nicht mehr auf dem eigenen Rechner, sondern in der „Cloud“ bei Microsoft. Ein gravierender Unterschied. Daneben gibt es weitere Veränderungen, die den Alltag der Beschäftigten direkt betreffen. Beispiel Update: Es ist nicht mehr wie früher, dass die von Microsoft bereitgestellten neuen Versionen von der IT-Abteilungen aktiv eingespielt werden. Im Gegenteil: Microsoft ändert seine Software dauernd „on the flight“ - und der Arbeitgeber muss tätig werden, wenn bestimmte Änderungen oder Funktionen nicht oder anders bereitgestellt werden sollen.
Nicht zuletzt umfassen die unter der Überschrift Office 365 zusammengefassten Funktionen mehr als die bekannten Anwendungen Word, Excel und Outlook. Hinzu kommen weitere Funktionen in der Office-Suite, die der Kontrolle der Kolleginnen und Kollegen Vorschub leisten können. Hierzu gehören etwa die Funktionen „Teams“ oder das umstrittene „Workplace Analytics“.
Beim Wechsel in die „neue Office-Welt“ ist also vieles zu beachten. So ist zu klären, was die Interessenvertretung angesichts der automatischen Updates wirksam tun kann. Zudem ist sicherzustellen, dass Beschäftigte nicht kontrolliert werden und so qualifiziert sind, dass sie von der „neuen Welt“ profitieren können. Wir helfen euch gerne, damit die Interessenvertretung nicht an der Seitenlinie steht, sondern aktiver Spielgestalter wird!