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Nutzung Sozialer Netze im Betrieb: Vereinbarungen sind notwendig

Die Nutzung Sozialer Netze ist im betrieblichen Alltag angekommen. Wo früher strikte Verbote galten, werden heute Beschäftige teilweise sogar aufgefordert, sich in Facebook, Twitter, Xing & Co Profile anzulegen und aktiv Beiträge zu posten. Interessenvertretungen stehen vor besonderen Herausforderungen.

Soziale Netze, Soziale Medien oder Social Media sind Begriffe für Systeme im Internet zum Aufbau teils selbst organisierter Gemeinschaften, Netzwerke und Anwendungen zur Kom­mu­nikation und Kontaktpflege. Geläufiger sind die Namen Facebook, Twitter, Xing und Co. Soziale Netze werden von Be­trieben immer häufiger für die interne und externe Kom­mu­nikation genutzt. 

Das ist praktisch, weil die Nutzung solcher Netzwerke so gut wie nichts kostet. Deswegen werden sie ja auch privat sehr gerne genutzt. In dieser „Gemeinschaft“ vernetzen sich Freunde, Arbeits­kollegen und Bekannte, um Nachrichten, Fotos oder In­formationen auszutauschen. Und genau da liegt das Problem, wenn der Arbeitgeber verlangt, dass man aktiv wird: Privates und Berufliches werden unweigerlich vermischt. Wer ist Freund? Wer ist Kollege? Wer ist Vorgesetzter? Wer ist Kunde? Wer kennt mich woher? Antworten auf diese Fragen des täglichen Umgangs miteinander sind in der virtuellen Welt nicht so leicht zu beantworten. Eine kleine Unachtsamkeit und alle Welt erfährt, was einem gefällt, missfällt oder welche Meinung man zu politischen oder betrieblichen Themen hat. Das könnte unangenehme Kon­se­quenzen haben, die in der betrieblichen Praxis das eine oder andere Mal bereits zur fristlosen Kündigung unbedachter Be­schäftigter geführt haben.

Interessenvertretungen stehen vor der Herausforderung, wirkungsvolle Regelungen zur betrieblichen Nutzung Sozialer Netze zur vereinbaren. Mehr noch, sie sind gefordert, von der Unternehmensleitung ausgearbeitete Richtlinien, sogenannte Social Media Guidelines,  zu beurteilen und freizugeben. Die TBS NRW hilft direkt vor Ort als Sachverständige in der Beratung oder mit der Broschüre „Web 2.0 - Soziale Netze im Betrieb“.

In der Broschüre findet sich ein hilfreicher Überblick zu den unterschiedlichen Anwendungsgebieten von Sozialen Netzen im betrieblichen Alltag und ein gut verständlicher Überblick über relevante gesetzliche Grundlagen und Ansätze für betriebliche Regelungen. Die Broschüre bietet damit der Interessensvertretung eine erste Handlungshilfe für den kompetenten Umgang mit diesem höchst sensiblen Thema.