Das Thema Arbeitszeit liegt wieder im Trend. In der Beratung erleben wir verstärkt, wie sich die Diskussion um die Ausweitung des Arbeitszeitgesetzes und die vermeintlich aus den Notwendigkeiten digitaler Arbeitswelten abgeleiteten Ansprüche in den Betrieben niederschlagen. Daraus lassen sich Trends ableiten, die die Interessenvertretungen für sich nutzen können.
Atypische Arbeitszeiten nehmen immer mehr zu. Dazu gehören u. a. immer häufiger die Arbeit am Wochenende und zu ungünstigen Tageszeiten sowie die ständige Erreichbarkeit – nicht nur bei mobiler Arbeit. Auch erleben wir, dass Rufbereitschaft verstärkt genutzt wird, um mangelnde Personalbedarfsplanung auszugleichen.
Ein zweiter Trend liegt in der Arbeitsintensivierung. So müssen immer mehr Aufgaben pro Zeiteinheit erledigt werden. Zudem werden viele einfache, entlastende Tätigkeiten heute durch digitale Technik erledigt, womit sich die verbleibende Arbeit für Beschäftigte durch zunehmende Verdichtung und Komplexität auszeichnet. Damit steigen die Anforderungen an Ruhezeiten, Pausen und mögliche Auszeiten.
Der dritte Trend gibt indes Anlass zur Hoffnung. Neue technische Möglichkeiten und geänderte Anforderungen der Beschäftigten bieten Chancen für mehr Zeitsouveränität. Dabei kommt es darauf an, wie der Begriff Flexibilität verstanden wird und wie die Verfügungsrechte über die Arbeitszeit verteilt sind. Dem Wunsch nach Zeitsouveränität wurde aktuell z.B. im IG-Metall- Tarifabschluss mit der Möglichkeit zur Nutzung von Auszeiten oder befristeter Teilzeit Rechnung getragen.
Die aktuelle Diskussion bietet Interessenvertretungen die Möglichkeit, das Thema Arbeitszeit ebenfalls aktiv aufzugreifen und die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte zu verbessern. Gerne helfen wir dabei, das Thema neu zu diskutieren, die betrieblichen Notwendigkeiten kritisch zu hinterfragen und gute, funktionierende Lösungen zu erarbeiten.