Seit dem 1. April 2017 gelten bei Leiharbeit und Werkvertrag neue Regelungen: Gleichwertiges Entgelt für Leiharbeitskräfte ab dem 9. Monat, Beschränkung der Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate und Verschärfung der Konsequenzen beim Einsatz illegaler Werkverträge. Die Umsetzung dieser Bestimmungen in den betroffenen Betrieben macht den Fremdfirmeneinsatz oft zur Chefsache. Doch auch die Interessenvertretungen sind aufgerufen, das Thema anzupacken.
Denn durch Tarifverträge der Einsatzbranche oder durch Betriebsvereinbarungen kann von der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer abgewichen werden. Hierbei sieht das Gesetz keine Höchstgrenze vor. Für Leiharbeitskräfte ist dies eher nachteilig. Doch es kann auch eine Chance sein, die Debatte um Leiharbeit wieder auf den Tisch zu bringen und die Rahmenbedingungen für deren Einsatz durch Betriebsvereinbarungen zu verbessern.
So können für Zugeständnisse bei der Überlassungshöchstdauer Verbesserungen ausgehandelt werden, z. B. zur Bezahlung, Übernahme oder Qualifizierung von Leiharbeitskräften. Zudem sollte eine Personalplanung fixiert und Bereiche definiert werden, in denen keine Fremdfirmen eingesetzt werden dürfen.
Auf die betriebliche Ebene wird viel Verantwortung verlagert. Deshalb der Appell, den Fokus auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu legen, die die Attraktivität, Fremdfirmen einzusetzen, sinken lässt. Schlecht wäre ein Kuhhandel „Verlängerung der Überlassungsdauer gegen Zugeständnisse bei einer EDV-Vereinbarung“.
Unterstützung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen erhaltet ihr durch das Projekt „Service-Hotline Zeitarbeit und Werkvertrag“, das ein strategisches und inhaltliches Vorgehensmodell anbietet. Das kostenlose Angebot kann betrieblich angepasst werden. Außerdem könnt ihr ein halbtägiges Schulungs-Angebot zum neuen Gesetz in der Leiharbeit und bei Werkverträgen buchen. Einfach anrufen und Termin vereinbaren!