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Neue Regelungen bei Leiharbeit: Ein Hebel für den Betriebsrat

Seit dem 1. April 2017 gelten bei Leiharbeit und Werkvertrag neue Regelungen: Gleichwertiges Entgelt für Leiharbeitskräfte ab dem 9. Monat, Beschränkung der Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate und Verschärfung der Konsequenzen beim Einsatz illegaler Werkverträge. Die Umsetzung dieser  Bestim­mungen in den betroffenen Betrieben macht den Fremd­firmeneinsatz oft zur Chefsache. Doch auch die Interessen­vertretungen sind aufgerufen, das Thema anzupacken.

Denn durch Tarifverträge der Einsatzbranche oder durch Be­triebsvereinbarungen kann von der gesetzlichen Überlas­sungs­höchstdauer abgewichen werden. Hierbei sieht das Gesetz keine Höchstgrenze vor. Für Leiharbeitskräfte ist dies eher nachteilig. Doch es kann auch eine Chance sein, die Debatte um Leiharbeit wieder auf den Tisch zu bringen und die Rahmen­bedingungen für deren Einsatz durch Betriebsvereinbarungen zu verbessern. 

So können für Zugeständnisse bei der Überlassungshöchstdauer Verbesserungen ausgehandelt werden, z. B. zur Bezahlung, Über­nahme oder Qualifizierung von Leiharbeitskräften. Zudem sollte eine Personalplanung fixiert und Bereiche definiert werden, in denen keine Fremdfirmen eingesetzt werden dürfen.     

Auf die betriebliche Ebene wird viel Verantwortung verlagert. Deshalb der Appell, den Fokus auf die Verbesserung der Arbeits­bedingungen zu legen, die die Attraktivität, Fremdfirmen einzusetzen, sinken lässt. Schlecht  wäre ein Kuhhandel „Ver­längerung der Überlassungsdauer gegen Zugeständnisse bei einer EDV-Vereinbarung“. 

Unterstützung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen erhaltet ihr durch das Projekt „Service-Hotline Zeitarbeit und Werkvertrag“, das ein strategisches und inhaltliches Vorgehens­modell anbietet. Das kostenlose Angebot kann betrieblich angepasst werden. Außerdem könnt ihr ein halbtägiges Schulungs-Angebot zum neuen Gesetz in der Leiharbeit und bei Werk­verträgen buchen. Einfach anrufen und Termin vereinbaren!

Projekt
Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge

Haben Sie Fragen zur Zeitarbeit? Oder möchten Sie ein konkretes Problem lösen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Zum Beispiel indem wir Ihnen Orientierung über Ihre Rechte und Pflichten bieten. Durch unsere langjährige, arbeitnehmerorientierte Beratungspraxis können wir kompetent und vertraulich beraten und begleiten. Um auch komplizierte Fälle mit Ihnen gemeinsam zu lösen, greifen wir auf ein Netzwerk aus Projektpartnern zurück.

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Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.