| Lesedauer: 2 Minuten

Neue Broschüre: Die Einigungsstelle

Ein Ratgeber für Betriebsräte

Zuweilen lassen sich Interessenkollisionen zwischen Ar­beit­geber und Arbeitnehmervertretung kaum vermeiden. Erzielen beide Seiten in einer Mitbestimmungsangelegenheit keine Einigung, kann die Einigungsstelle nach § 76 BetrVG angerufen werden. Zum konkreten Verfahren gibt das BetrVG nur grobe rechtliche Eckpunkte vor. Das ist gut, um Einigungsstellenverfahren nicht mit juristischen Formalismen zu befrachten. Das Problem: Wer nicht schon ein paar Einigungsstellen erlebt hat, kann kaum abschätzen, was von einer Einigungsstelle zu erwarten ist und worauf es ankommt.

  • Welche Konflikte können in einer Einigungsstelle behandelt werden?
  • Wann kann – wann muss – die Einigungsstelle angerufen werden? Wie geht das konkret?
  • Nach welchen Regeln und in welchen Schritten laufen Einigungsstellenverfahren ab?
  • Wie enden Einigungsstel­len und was passiert danach?
  • Was ist zu beachten, um zu guten Ergebnissen zu gelangen?

Fundierte und praxisbezogene Antworten liefert eine neue TBS-Broschüre. Sie bietet schnel­les Orientierungswissen für diejenigen, die noch wenig mit Ei­ni­­gungsstellen zu tun hatten. Und für diejenigen mit gezielten Fachfragen eröffnet die systematische Gliederung einen schnel­len Zugang zu den benötigten vertiefenden Informationen.