Ein Ratgeber für Betriebsräte
Zuweilen lassen sich Interessenkollisionen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung kaum vermeiden. Erzielen beide Seiten in einer Mitbestimmungsangelegenheit keine Einigung, kann die Einigungsstelle nach § 76 BetrVG angerufen werden. Zum konkreten Verfahren gibt das BetrVG nur grobe rechtliche Eckpunkte vor. Das ist gut, um Einigungsstellenverfahren nicht mit juristischen Formalismen zu befrachten. Das Problem: Wer nicht schon ein paar Einigungsstellen erlebt hat, kann kaum abschätzen, was von einer Einigungsstelle zu erwarten ist und worauf es ankommt.
- Welche Konflikte können in einer Einigungsstelle behandelt werden?
- Wann kann – wann muss – die Einigungsstelle angerufen werden? Wie geht das konkret?
- Nach welchen Regeln und in welchen Schritten laufen Einigungsstellenverfahren ab?
- Wie enden Einigungsstellen und was passiert danach?
- Was ist zu beachten, um zu guten Ergebnissen zu gelangen?
Fundierte und praxisbezogene Antworten liefert eine neue TBS-Broschüre. Sie bietet schnelles Orientierungswissen für diejenigen, die noch wenig mit Einigungsstellen zu tun hatten. Und für diejenigen mit gezielten Fachfragen eröffnet die systematische Gliederung einen schnellen Zugang zu den benötigten vertiefenden Informationen.