| Lesedauer: 1 Minute

Neue Broschüre: „Gut beraten!“ Externe Sachverständige für den Betriebsrat

Ratgeber für die Praxis mit rechtlichen Hinweisen und Musterschreiben

Betriebsräte sollen alles wissen, alles können. Das geht nicht ohne großen Erfahrungsschatz und Spezialwissen: Die Themen reichen von personellen und sozialen Angelegenheiten über die Ge­stal­tung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen bis hin zu Be­schäf­tigungssicherung und Arbeitsschutz. Und diese Themen­fülle unter­liegt dem ständigen Wandel der Arbeitswelt, neuen Tech­nologien und wechselnden rechtlichen Rahmen­bedingungen. Entsprechend bietet das Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich die Möglichkeit, Sachverständige zur Beratung hinzuzuziehen.