Handlungshilfe für betriebliche Interessenvertretungen
Mobile Arbeit und Homeoffice sind aktuell in aller Munde. Die Corona-Krise zwingt uns, die Kontakte zu anderen Menschen zu reduzieren. Dies gilt sowohl für den privaten als auch für den beruflichen Alltag. Wie lässt sich dieses Gebot im Betrieb umsetzen? Eine Möglichkeit ist, so wenig Menschen wie möglich an einer Stelle zusammenkommen zu lassen. Bei allen Tätigkeiten wird aktuell geprüft, inwieweit der Kontakt zu anderen Menschen eingeschränkt werden kann. In der Produktion bedeutet dies z. B., größere Abstände zwischen den Arbeitsplätzen einzurichten. Im Verwaltungs- und anderen Bereichen wird geprüft, welche Tätigkeiten auch von anderen Orten, z. B. dem eigenen Zuhause, getätigt werden können.
Die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, kommt den Interessen vieler Beschäftigter aus folgenden Gründen durchaus entgegen:
- Die Anwesenheit zu Hause gewährleistet die Betreuung der Kinder, die nicht mehr in die Kita oder die Schule gehen können.
- Zudem verhindert sie die Gefahr der eigenen Ansteckung durch Kolleg*innen.
- Und nicht zuletzt minimiert sie Begegnungen auf der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln etc.
Für die Unternehmen besteht der Vorteil in folgenden Punkten:
- Homeoffice verhindert Ansteckungen und potenzielle Erkrankungen.
- Beschäftigte mit Betreuungsaufgaben fallen nicht vollständig für den Betrieb aus.
- Die Gefahr, den kompletten Betrieb unter Quarantäne stellen zu müssen, wird reduziert.
- Den behördlichen Auflagen ist Genüge geleistet.
Die Vorteile zur Nutzung mobiler Arbeit / Homeoffice sind also vielfältig. Mindestens genauso vielfältig sind aber die Herausforderungen für Unternehmen, Interessenvertretungen und Beschäftigte bei der Umsetzung, gerade in hektischen Krisenzeiten.
Wir empfehlen daher, eine befristete Betriebs- oder Dienstvereinbarung zur Umsetzung von mobiler Arbeit und Homeoffice für die Zeit der Pandemie abzuschließen. In dieser sollten sowohl Rechte als auch Pflichten für Arbeitgeber, Beschäftigte und Interessenvertretung festgeschrieben sein. Ziel ist es dabei, den Betrieb aufrechtzuerhalten, Beschäftigte und Betrieb vor potenziellen Gefahren zu schützen und die Mitbestimmung sicherzustellen.