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Mobbing am Arbeitsplatz: Wenn Arbeit krank macht

Die Arbeit ist für viele Menschen mehr als nur Broterwerb – sie gibt Struktur, schafft soziale Bindungen und vermittelt Sinn. Doch was, wenn aus dem Miteinander ein Gegeneinander wird? Der neue Mobbing-Report 2024 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt: Mobbing ist für viele Beschäftigte bittere Realität – mit schweren Folgen für Gesundheit und Betriebsklima.

Über 6 % der Beschäftigten sind Mobbing ausgesetzt

Mobbing im Sinne der Studie meint die fortgesetzte, systematische und als kränkend erlebte Verhaltensweisen, die Betroffene hilflos machen. Dazu zählen Ausgrenzung, Bloßstellung, Schikane oder gezielte Anfeindungen – unabhängig davon, ob sie von oben, unten oder auf gleicher Hierarchieebene kommen. Über 6 % der abhängig Beschäftigten, dass sie regelmäßig – also mindestens wöchentlich – durch Kolleg*innen oder Vorgesetzte gemobbt werden. Besonders gefährdet sind jüngere Beschäftigte, Menschen mit niedrigerem Einkommen oder Migrationshintergrund sowie Auszubildende und Leiharbeitende.

Gesundheitliche Folgen sind gravierend

Mobbing hinterlässt Spuren: Mobbing-Betroffene berichten doppelt so häufig von Krankheitstagen, fühlen sich öfter erschöpft, leiden unter Schlafstörungen, Ängsten oder depressiven Symptomen. Eine alarmierende Entwicklung, die über einzelnen Betroffenen hinaus negative Folgewirkungen auch für die Unternehmen haben. Denn sie mit den Folgen in Form von Fluktuation, Leistungsabfall und schlechterem Betriebsklima zu kämpfen.

Betriebliche Rahmenbedingungen spielen eine Rolle

Die Studie zeigt, dass Mobbing nicht zufällig entsteht. Häufige Teamwechsel, fehlende Unterstützung durch Kolleg*innen, hoher Zeitdruck oder schlechte Führungskultur können Mobbingprozesse begünstigen. Umgekehrt wirken gute Arbeitsbedingungen präventiv: klare Strukturen, offene Kommunikation und verlässliche Ansprechpartner helfen, Eskalationen zu vermeiden.

Prävention beginnt im Betrieb

Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen – auch psychische – zu vermeiden (§ 4 und § 5 ArbSchG). Dazu zählt auch, Mobbing zu erkennen und zu verhindern. Interessenvertretungen wie Betriebs- und Personalräte haben hier wichtige Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Sie können im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz darauf hinwirken, dass psychische Belastungen – etwa durch Mobbing – erfasst und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Zudem haben sie ein Mitbestimmungsrecht bei Regelungen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) sowie bei Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsklimas und der Zusammenarbeit. Auch bei Schulungsmaßnahmen zum Umgang mit Konflikten oder der Einführung von Beschwerdestellen sind sie einzubeziehen. So können Interessenvertretungen aktiv dazu beitragen, eine respektvolle und gesunde Arbeitskultur zu fördern.

Die TBS NRW bietet Beratung und Seminare

Die TBS NRW unterstützt euch bei der Prävention und im Umgang mit Mobbing – mit Beratung, Seminaren und konkreten Handlungshilfen. Gemeinsam sorgen wir für gute Arbeit. So führen wir am 27. Mai 2025 ein Online-Seminar zum Thema „Mobbing im Betrieb“. Ihr habt Interesse? Dann meldet euch direkt heute an.