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Mehr Freiheit, mehr Verantwortung: Funktionszeiten

Chancen und Risiken

Kundenorientierung und Flexibilität werden heute in vielen Betrieben groß geschrieben. Das hat Auswirkungen auf die Arbeitszeitmodelle, insbesondere auf die flexiblere Variante der Gleitzeit: die so genannten Funktionszeiten. Ein Bereich mit Chancen und Risiken für die Beschäftigten - und damit ein Thema für die Interessenvertretungen. 

Im Unterschied zur Gleitzeit sieht das Funktionszeitenmodell keine Kernarbeitszeiten vor. Das bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten deutlich flexibler zu gestalten. Hauptsache, die Funktionsfähigkeit ihres Bereiches bleibt gewahrt. Funktionszeiten üben damit den Spagat zwischen Kunden- und Aufgabenorientierung des Betriebs einerseits und verstärkter Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten andererseits.

„Spagat“ heißt in diesem Fall auch, dass die Beschäftigten großen Koordinierungs- und Kommunikationsaufwand leisten müssen. Die Abstimmung über die jeweilige Funktionszeiten­besetzung soll nämlich innerhalb der Arbeitsteams erfolgen. Es bedarf also einer ausgeprägten Eigenverantwortung und auch der Fähigkeit, im Team Arbeitszeitkonflikte lösen zu können. 

Aus diesem Grund sollten Interessenvertretungen für Funktions­zeiten auf jeden Fall eine Betriebsvereinbarung anstreben. Dabei sind zahlreiche Punkte zu klären. So ist etwa die Einrichtung von Arbeitszeitkonten mit entsprechenden Kontenober- und -untergrenzen nötig. Auch der Rahmen für das eigentliche Verfahren der Funktionszeitenplanung ist zu bestimmen und vieles andere mehr. Wichtig ist nicht zuletzt, die geltenden Tarifverträge und die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (z. B. hinsichtlich der Ruhezeiten und -pausen) zu berücksichtigen.

Die TBS NRW berät in Arbeitszeitfragen auch zum Thema „Funktionszeiten“ und unterstützt Betriebs- und Personalräte bei der entsprechenden Gestaltung von Betriebs- oder Dienst­vereinbarungen.