Häufig wird Leiharbeit nicht mehr nur als Instrument eingesetzt, um vorübergehende Auftragsspitzen abzufedern. Vielmehr werden gesicherte Beschäftigungsverhältnisse gegen diese schlechter entlohnten und ungesicherten Beschäftigungsverhältnisse ausgetauscht – hier ist die Interessenvertretung gefordert.
Der Einsatz von Leiharbeitskräften kann z.B. durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen begrenzt und gesteuert werden. Doch bevor sich der Betriebs- oder Personalrat externen Sachverstand einholt, muss er sich einen Überblick verschaffen.
Die Handlungshilfe „Leiharbeit“ bietet Betriebs- und Personalräten eine Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung und Unterstützung zur Durchsetzung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach BetrVG und LPVG NW.
Die zentralen Themen der Handlungshilfe sind:
- Vorschriften für den Arbeitsvertrag einer LeiharbeiternehmerIn
- Tarifrechtliche Grundlagen für Leiharbeit
- Vorschriften für den Überlassungsvertrag
- Rahmenbedingungen für das Beschäftigungsverhältnis im Entleihbetrieb
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
- Handlungsmöglichkeiten für BR und PR
- Angebote der Hotline Zeitarbeit NRW
Die Hotline Zeitarbeit ist ein Bestandteil der Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“ des Arbeitsministeriums NRW und wird seit 2008 von der TBS NRW betrieben. Die Beraterinnen der Hotline stehen Leiharbeitskräften, ArbeitsvermittlerInnen und Interessenvertretungen für sämtliche Fragen rund um das Thema Leiharbeit zur Verfügung. Sie geben zusätzlich auch Auskünfte zum Thema Werkvertrag.