Die Nutzung des Internets ist in den Betrieben zur Normalität geworden. Die technischen Voraussetzungen sind optimal, um nahezu jeden Arbeitsplatzrechner zu vernetzen. Betriebe und Organisationen sind „online“ und der Gebrauch des Internets ist fester Bestandteil vieler Arbeitsaufgaben von Beschäftigten.
Selbst in der Produktion verschmelzen Produktionstechnik und Internet zunehmend. Kritisch wird es, wenn betriebliche Internetanwendungen zu Rationalisierungen und im Extremfall zu betriebsbedingten Kündigungen führen. So haben z.B. viele Versandhäuser ihre papierenen Kataloge eingestellt und bieten ihre Produkte nur noch per Internet an.
Die Broschüre "Den Einsatz von Internet und E-Mail regeln" der TBS unterstützt Betriebs- und Personalräte/innen bei der Durchsetzung betrieblicher Regelungen für den Einsatz von Internet und E-Mail und stellt ihnen Handlungsmöglichkeiten und Eckpunkte für Betriebs-/ bzw. Dienstvereinbarungen zur Verfügung. Hierzu gehört auch eine benutzerfreundliche Gestaltung der Internetanwendungen. So gibt es mittlerweile gesetzliche Anforderungen für „barrierefreie“ Internetauftritte, die „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0“. Sie ist für Bundesverwaltungen verbindlich und sollte vom Grundsatz her auch von Unternehmen umgesetzt werden.