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Industrie und Arbeit 4.0: Arbeit 2020 geht weiter!

Das Projekt „Arbeit 2020 in NRW“

Wie weit ist „Industrie 4.0“ in den Betrieben vorangeschritten? Das Projekt „Arbeit 2020 in NRW“ liefert hierzu wichtige Daten und möchte gleichzeitig dazu beitragen, die Beschäftigten­perspek­tive nachhaltig in diesen umfassenden Transfor­ma­tionsprozess zu implementieren. 

Das Thema „Digitalisierung und Vernetzung der Arbeits­welt“ wird seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert. Die Vision „Industrie 4.0“ ist dabei noch weit entfernt von den betrieblichen Realitäten, Veränderungen zeichnen sich aber vielerorts bereits ab. Neue Softwaresysteme werden angeschafft, „4.0“-Projekte ins Leben gerufen. Ein Prozess, der Chancen für Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen und Stand­­ort­entwicklungen bieten kann, aber durchaus auch Risiken. 

„Arbeit 2020“ startet in die Phase 2

Seit 2015 beteiligt sich die TBS NRW an „Arbeit 2020 in NRW“, einem durch das Land Nordrhein-Westfalen geförderten Gemeinschaftsprojekt der IG Metall NRW, der IG BCE Nordrhein, der Gewerkschaft NGG NRW und dem DGB NRW. In Betriebsprojekten gehen Betriebsräte dabei der Frage nach: Wie weit sind wir eigentlich schon bei „Industrie 4.0“, Digitalisierung und Vernetzung – und was können wir machen, damit Beschäftigteninteressen stärker berücksichtigt werden? Aktuell geht das Projekt in die zweite Phase, die bis Ende 2019 geplant ist. Auch die TBS NRW ist als Umsetzungspartner der Gewerkschaften weiterhin dabei: Sie gestaltet und moderiert die Workshops vor Ort in den Betrieben, gibt Rat und Hilfestellung im Projektablauf. 

Eine zentrale Rolle bei „Arbeit 2020 in NRW“ spielen die Betriebsratsgremien. Sie haben die Aufgabe, die bereits im Betrieb erfolgten „4.0“-Aktivitäten, aber auch die dortigen Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen: Welche Projekte der Digitalisierung und Vernetzung gibt es? Existiert eine dahinter stehende Strategie? Wie sind die Auswirkungen auf Marktbedingungen, auf Arbeitsbedin­gun­gen und auf Beteiligung und Mitbestimmung? Aus­kunft auf diese und weitere Fragen geben dabei nicht nur die Betriebsratsmitglieder. Auch die Beschäftigten selbst kommen als Experten ihrer Arbeitssituation im Rahmen von Foren, Befragungen und Interviews zu Wort.

Daran anschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse und weitere Merkmale der Digitalisierung in eine sogenannte „Betriebslandkarte“ übertragen – eine grafische Übersicht, die Stand und Qualität der Digitalisierung und Vernetzung in den einzelnen Bereichen oder Abteilungen eines Betriebes dokumentiert. Sie zeigt, wo sich die Anzahl der Arbeitsplätze verändert hat, Qualifizierung notwendig wird und sich Arbeitsbedingungen qualitativ wandeln. So wird eine Übersicht über alle Aktivitäten, den jeweiligen Umsetzungsstand sowie mögliche Herausforderungen für das Unternehmen erarbeitet. Die Betriebslandkarte ist so auch ein wichtiger Impulsgeber für einen Austausch zwischen den Betriebsparteien. 

Die Beschäftigteninteressen kommen noch zu kurz

Ein weiteres Ziel von „Arbeit 2020 in NRW“ ist es, mit dem Arbeitgeber ins Gespräch über die Zukunft zu kommen und sich als Betriebsrat an der Gestaltung zu beteiligen. Insbesondere geht es darum, einen Handlungsplan zu entwickeln. Dieser kann Maßnahmen der Beschäftigungs­siche­rung, der Qualifizierung oder auch des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umfassen. Zahlreiche Betriebe aus der ersten Projektstaffel haben sich in Form einer Zukunfts­vereinbarung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber­seite bereits auf die Umsetzung eines solchen Handlungs­plans verpflichtet. 

Die bisher durchgeführten Betriebsprojekte innerhalb von „Arbeit 2020 in NRW“ zeigen, dass viele Betriebe bei Digitalisierung und Vernetzung schon weiter sind, als im Vorfeld erwartet. Insbesondere die Beschäftigten­perspek­tive kommt in der Gestaltung allerdings oft zu kurz: „4.0“ wird als rein technischer Wandlungsprozess interpretiert, soziale Aspekte bleiben unberücksichtigt. „Arbeit 2020 in NRW“ will in diesem Zusammenhang mehr als nur aufklären. Digitalisierung und Vernetzung sollen vielmehr als „Arbeit 4.0“ unter Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten gestaltet werden. Informationen zu „Arbeit 2020 in NRW“ gibt es bei den beteiligten Gewerkschaften und natürlich auch bei der TBS NRW.