Chancen bei KVP nutzen!
Das Wissen über Produkte und betriebliche Prozesse sowie Ideen für Neuerungen und Verbesserungen finden sich seit jeher insbesondere bei den Beschäftigten. Deshalb versuchen Unternehmen seit langem, an dieses „Gold in den Köpfen“ zu kommen, ohne es aber allen zugute kommen zu lassen. Ein wichtiges Feld für die Interessenvertretung.
In vielen Betrieben gibt es ein betriebliches Vorschlagswesen, mit dem Ideen gesammelt, bewertet und prämiert werden. Zudem werden vielerorts Maßnahmen eines sogenannten Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) eingeleitet, mit dem das Vorschlagswesen ergänzt und teilweise zu einem umfassenden Ideenmanagement gebündelt werden soll.
Aus Sicht der Beschäftigten ergeben sich zahlreiche Fragen:
- In welchem Maße profitieren auch sie von einem solchen Ideenmanagement?
- Werden auch Ziele zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verfolgt, oder steht nur die Rationalisierung von Arbeitsabläufen im Vordergrund?
- Werden Ideen auch prämiert, das heißt, bekommen die Beschäftigten, z.B. einen Anteil an berechenbaren Einsparungen, die sich aus Ideen ergeben?
- Ist die betriebliche Interessenvertretung ausreichend beteiligt – auch in den Steuerungs- und Entscheidungsgremien?
Betriebliche Interessenvertretungen haben umfangreiche Möglichkeiten, bei der Ausgestaltung von Ideenmanagement, Vorschlagswesen und KVP mitzubestimmen. Diese sollten sie auf jeden Fall im Sinne „Guter Arbeit“ nutzen und zudem auf eine angemessene Teilhabe an den Verbesserungen und Effizienzgewinnen hinwirken. Denn wenn die betriebliche Interessenvertretung ihr Mitbestimmungsrecht in diesem Bereich geltend macht, können die genannten Ansätze im Sinne der Beschäftigten ausgestaltet werden.
Seit vielen Jahren berät die TBS auch zu diesem Thema betriebliche Interessenvertretungen und hilft dabei, in den Betrieben vor Ort passende Lösungen zu entwickeln.