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Ideenmanagement, Vor­schlagswesen und KVP: Wie eine Idee allen zugute kommt

Chancen bei KVP nutzen!

Das Wissen über Produkte und betriebliche Prozesse sowie Ideen für Neuerungen und Verbesserungen finden sich seit jeher insbesondere bei den Beschäftigten. Deshalb versuchen Un­ter­nehmen seit langem, an dieses „Gold in den Köpfen“ zu kommen, ohne es aber allen zugute kommen zu lassen. Ein wich­tiges Feld für die Interessenvertretung.

In vielen Betrieben gibt es ein betriebliches Vorschlagswesen, mit dem Ideen gesammelt, bewertet und prämiert werden. Zudem werden vielerorts Maßnahmen eines sogenannten Kon­tinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) eingeleitet, mit dem das Vorschlagswesen ergänzt und teilweise zu einem umfassenden Ideenmanagement gebündelt werden soll. 

Aus Sicht der Beschäftigten ergeben sich zahlreiche Fragen: 

  • In welchem Maße profitieren auch sie von einem solchen Ideenmanagement? 
  • Werden auch Ziele zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verfolgt, oder steht nur die Rationalisierung von Arbeitsabläufen im Vordergrund?  
  • Werden Ideen auch prämiert, das heißt, bekommen die Beschäftigten, z.B. einen Anteil an berechenbaren Einsparungen, die sich aus Ideen ergeben? 
  • Ist die betriebliche Interessenvertretung ausreichend beteiligt – auch in den Steuerungs- und Entscheidungsgremien?

Betriebliche Interessenvertretungen haben umfangreiche Mög­lichkeiten, bei der Ausgestaltung von Ideenmanagement, Vor­schlagswesen und KVP mitzubestimmen. Diese sollten sie auf jeden Fall im Sinne „Guter Arbeit“ nutzen und zudem auf eine angemessene Teilhabe an den Verbesserungen und Effizienz­gewinnen hinwirken. Denn wenn die betriebliche Interessen­vertretung ihr Mitbestimmungsrecht in diesem Bereich geltend macht, können die genannten Ansätze im Sinne der Be­schäftigten ausgestaltet werden. 

Seit vielen Jahren berät die TBS auch zu diesem Thema betriebliche Interessenvertretungen und hilft dabei, in den Betrieben vor Ort passende Lösungen zu entwickeln.