| Lesedauer: 3 Minuten

Hohe Schlagkraft, mehr Effizienz: Die zunehmende Digitalisierung beherrschen

Industrie 4.0 und Digitalisierung sind in aller Munde. So halten nicht nur immer mehr EDV-Systeme Einzug in die Betriebe, sie werden auch immer komplexer, die Veränderungszyklen kürzer. Wird dies für den Betriebsrat, der seine Mitbestimmungsrechte wahrnehmen will, ein nicht mehr zu bewältigender Vollzeitjob?

Das muss nicht sein, wenn der Betriebsrat die Arbeit durch den Aufbau eines schlagkräftigen IT-Ausschusses effizient gestaltet. Dabei gibt es drei wichtige Erfolgsfaktoren: 

  1. Zusammensetzung des IT-Ausschusses
    Sind die Vertreter des Betriebsrates IT-erfahren? Wo besteht Qualifizierungsbedarf? Gibt es einen formalisierten regelmäßigen Austausch mit verantwortlichen Vertretern aus dem IT- und Personalbereich und dem betrieblichen Datenschutz­beauf­trag­ten zu allen geplanten IT-Vorhaben?
  2. Rahmenvereinbarung zur Informations- und Kommuni­ka­tions­technologie
    Eine freiwillige Vereinbarung kann die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und IT-Ausschuss maßgeblich vereinfachen. Wesentliche Standards zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle, zum Datenschutz und zur Zusammenarbeit der Betriebsparteien ersetzen die aufwändige Verhandlung für jedes einzelne IT-System.
  3. Konsequente Priorisierung
    Viele Unternehmen legen im Rahmen der jährlichen Budget­planung die für das Folgejahr geplanten IT-Vorhaben fest. Diese Projektliste sollte der IT-Ausschuss einfordern und die IT-Vorhaben mit Blick auf die Beschäftigten konsequent priorisieren. Nur die IT-Vorhaben mit a.) deutlichen Auswirkungen für die Beschäftigten, b.) hohen Anforderungen an den Daten­schutz oder c.) weitreichenden Möglichkeiten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle sollte der IT-Ausschuss eng begleiten. Für die anderen gilt ohne weiteres Zutun der Schutz der Rah­menvereinbarung. 

Die TBS bietet am 27.04.2017 ein Seminar an für Betriebsräte, die einen IT-Ausschuss aufbauen wollen oder in einem IT-Ausschuss mitarbeiten.