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Gute Zeit für die Mitbestimmung: die betriebliche Arbeitszeitkommission

Ob Schichtarbeit, Bereitschaftsdienste oder Arbeitszeit­kon­tenmodelle – die Regelung betrieblicher Arbeitszeit­be­din­gun­gen ist eines der zentralen Gestaltungsfelder der betrieblichen Arbeitsorganisation. In Zeiten zunehmender Flexibilisie­rung stellt sie ein immer wichtiger werdendes Rege­lungsfeld für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeiter­vertretungen dar.

Für die Ausgestaltung der Arbeitszeit kann die Bildung einer betrieblichen Arbeitszeitkommission ein wichtiger Baustein sein und trägt als besonderes Qualitätsinstrument zur Weiterent­wicklung des bestehenden Arbeitszeitsystems bei. Die Auf­gaben bestehen unter anderem in der Kontrolle der Einhaltung von arbeitszeitbezogenen betrieblichen Vereinbarungen, in der Unterstützung der Beschäftigten und in der Vermittlung bei Kon­flikten um das Thema „Arbeitszeit“. 

Soll eine Arbeitszeitkommission eingesetzt werden, so gibt es eine Reihe wichtiger Punkte, die zu regeln sind:

  • die personelle und funktionelle Zusammensetzung aus einer    üblicherweise gleichen Anzahl von Vertretern der Interessen­vertretung und des Arbeitgebers,
  • Art und Umfang der Aufgaben,
  • Tagungsfolge und -häufigkeit,
  • Bezug zu anderen Entscheidungsgremien (Interessenvertretung, Einigungsstelle) oder 
  • Abstimmungsverfahren und Prozedere bei Stimmengleichheit.

Wichtig ist: Die Arbeitszeitkommission übt nicht stellvertretend die gesetzliche Mitbestimmung der Interessenvertretung in Arbeitszeitfragen aus. Sie kann vielmehr ein nützliches Hilfsgre­mium sein und sicherstellen, dass betriebliche und tarifliche Regelungen eingehalten und die Interessen der Beschäftigten in Arbeitszeitfragen noch stärker berücksichtigt werden. Die TBS berät zum Thema „Arbeitszeit“ alle betrieblichen Interes­sen­vertretungen (Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeiter­ver­tre­tungen).