Ob Schichtarbeit, Bereitschaftsdienste oder Arbeitszeitkontenmodelle – die Regelung betrieblicher Arbeitszeitbedingungen ist eines der zentralen Gestaltungsfelder der betrieblichen Arbeitsorganisation. In Zeiten zunehmender Flexibilisierung stellt sie ein immer wichtiger werdendes Regelungsfeld für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen dar.
Für die Ausgestaltung der Arbeitszeit kann die Bildung einer betrieblichen Arbeitszeitkommission ein wichtiger Baustein sein und trägt als besonderes Qualitätsinstrument zur Weiterentwicklung des bestehenden Arbeitszeitsystems bei. Die Aufgaben bestehen unter anderem in der Kontrolle der Einhaltung von arbeitszeitbezogenen betrieblichen Vereinbarungen, in der Unterstützung der Beschäftigten und in der Vermittlung bei Konflikten um das Thema „Arbeitszeit“.
Soll eine Arbeitszeitkommission eingesetzt werden, so gibt es eine Reihe wichtiger Punkte, die zu regeln sind:
- die personelle und funktionelle Zusammensetzung aus einer üblicherweise gleichen Anzahl von Vertretern der Interessenvertretung und des Arbeitgebers,
- Art und Umfang der Aufgaben,
- Tagungsfolge und -häufigkeit,
- Bezug zu anderen Entscheidungsgremien (Interessenvertretung, Einigungsstelle) oder
- Abstimmungsverfahren und Prozedere bei Stimmengleichheit.
Wichtig ist: Die Arbeitszeitkommission übt nicht stellvertretend die gesetzliche Mitbestimmung der Interessenvertretung in Arbeitszeitfragen aus. Sie kann vielmehr ein nützliches Hilfsgremium sein und sicherstellen, dass betriebliche und tarifliche Regelungen eingehalten und die Interessen der Beschäftigten in Arbeitszeitfragen noch stärker berücksichtigt werden. Die TBS berät zum Thema „Arbeitszeit“ alle betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen).