Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in der digitalen Welt von hoher Bedeutung. Die Zukunftsszenarien, die mit diesem Thema einhergehen, sind vielfältig und teilweise widersprüchlich, stets wird auf Chancen wie auf Risiken verwiesen. Um hier eine eigene Position zu gewinnen, ist es für Interessenvertretungen wichtig, sich mit dieser Diskussionslage aktiv zu befassen.
Mit der Flexibilisierung von Arbeitszeit- und -ort werden Gefahren für den Arbeitsrhythmus der Beschäftigten und die Auflösung der Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben verbunden. Es ist davon die Rede, dass Menschen nur noch sogenannte Restarbeiten ausführen oder ihre Arbeitskraft sogar ganz ersetzt wird.
Dem gegenüber wird angenommen, dass die digitale Ergonomie – richtig umgesetzt – psychische Belastungen verringern kann. Gleichzeitig sind auch körperliche Gefahren möglich. Die aktuellen arbeitsmedizinischen Erkenntnisse sind hingegen noch rar. So wissen wir beispielsweise über den Einfluss von Datenbrillen (SmartGlasses) auf das Hornhautgewebe noch nicht genug.
Der Wandel der Arbeitswelt und der Arbeitsbedingungen lässt sich nicht aufhalten. Daher ist die Interessenvertretung gefragt, den Arbeits- und Gesundheitsschutz vor dem Hintergrund der sich verändernden Arbeitsbedingungen aktiv mitzugestalten und den Schutz- und Regelungsrahmen mitzuformulieren. Als Leitplanken dienen die aktuellen Schutzziele für die Beschäftigten.
Die TBS unterstützt die Interessenvertretungen mit Schulungen, bei der Entwicklung entsprechender Regelungen sowie bei der Umsetzung von „Versuchsräumen“: In diesen können neue digitale Arbeitssysteme, -instrumente oder -prozesse unter Beteiligung der Beschäftigten ausprobiert werden, um bereits den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Bedarfe der Beschäftigten bei der Entwicklung frühzeitig zu berücksichtigen.