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Externe Sachverständige für den Betriebsrat nach § 80 (3) BetrVG und § 111 BetrVG

Betriebsräte benötigen Fachwissen in vielfältigen Bereichen

Betriebsräte benötigen Fachwissen in vielfältigen Bereichen, um den Anforderungen durch das Mitbestimmungsgesetz gerecht zu werden. Damit Betriebsräte ihre Arbeit auf solides und aktuelles Fachwissen aufbauen können, hat der Gesetzgeber im § 80 (3) BetrVG die Möglichkeit der Unterstützung des Betriebsrats durch externe Sachverständige vorgesehen. Wie der Arbeitgeber können Betriebsräte damit auf externe Beratung zur fachlichen und strategischen Unterstützung zurückgreifen. Die TBS-Angebote: Analyse der Situation, Konzeptentwicklung für eine beschäftigtenorientierte Lösung / Moderation der Erarbeitung einer Durch- und Umsetzungsstrategie / Formulierung sowie Begleitung der Umsetzung von Betriebsvereinbarungen / Unterstützung des Betriebsrats in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber / Moderation von Klausurtagungen.