Die betriebliche Einführung des Entgelt-Rahmenabkommens in Nordrhein-Westfalen (ERA NRW) fand in vielen Betrieben vor mehr als zehn Jahren statt. Obwohl nach wie vor ein relevantes Thema, ist es in der Wahrnehmung der betrieblichen Akteure zunehmend in den Hintergrund getreten. Dennoch sollte die Interessenvertretung darauf achten, hierbei immer auf der Höhe der Entwicklung zu bleiben.
Betriebsräte erinnern sich heute zurück an die damals großen Anstrengungen auf Seiten beider Betriebsparteien. Nach dieser intensiven Zeit der Einführung ging das Thema in das Tagesgeschäft über – und trat immer weiter in den Hintergrund. Im Rahmen von Beratungen wird immer wieder deutlich, dass bei beiden Betriebsparteien oft nur noch wenige Akteure vorhanden sind, die die Einführung mitgestalteten. Und wenn, ist der Begriff ERA bei einigen Betriebsräten in der Regel nur noch bei Fragen der Eingruppierungen auf dem Tisch.
Herausforderung für die Betriebsräte heute ist es, das Wissen zu dem Thema ERA NRW in den Gremien zu erhalten, weil es nach wie vor eine hohe Relevanz hat. Wissen auffrischen, neue Experten aufbauen und auf „Ballhöhe“ bleiben, lautet deshalb die Devise für jede Interessenvertretung. Um auf die Fragen des Arbeitgebers vorbereitet zu sein, können Betriebsräte sich selbst ein Bild machen: Wer im Gremium kennt die Grundlagen von ERA, wer ist Experte? Wer betreut das Thema auf Dauer weiter? Sind die Arbeitsaufgabenbeschreibungen noch aktuell? Sind die Beschäftigten entsprechend eingruppiert? Wie wird die Prämie berechnet? Sind „Außertarifliche Angestellte“ im Betrieb „echte“ ATler? Sobald das Thema wieder oben auf der Agenda steht, ergeben sich im betrieblichen Umfeld weitere Fragen und aktive Handlungsfelder.
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