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Elektronische Unterweisungen mitgestalten!

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Beschäftigten regelmäßig zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Hierbei greifen sie nicht selten zur elektronischen Form der Unterweisung mit Hilfe einer Arbeitsschutz-Software zurück. In der Regel setzen elektronische Unterweisungen die im Arbeitsschutzgesetz geforderte Wirkungskontrolle um: Mit Fragen kann kontrolliert werden, ob die Beschäftigten die Inhalte verstanden haben.

Damit berührt die elektronische Unterweisung gleich zwei zentrale Mitbestimmungstatbestände, bei denen Betriebs- und Personalräte einhaken können, um eine gute und zu den Beschäftigten passende Formen der Unterweisung mitzugestalten:

  • Zunächst ist die Gestaltung der Unterweisung als Rahmenvorschrift des Arbeitsschutzes generell mitbestimmungspflichtig. Die Unterweisung sollte zu den Beschäftigten passen und aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.
  • Außerdem stellen die elektronischen Wissenstests eine besondere Form der Leistungs- und Verhaltenskontrolle dar, die es zu regeln gilt.

Die TBS NRW bietet Seminare und Beratungen zum Thema, damit auch die elektronische Unterweisung zur Förderung der Gesundheitskompetenzen beiträgt.