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eGovernment in der öffentlichen Verwaltung: Personalräte gestalten die Verwaltung von morgen

Das E-Government-Gesetz NRW (EGovG NRW) hat die gesetzlichen Grund­lagen geschaffen, die Kommunikations- und Bearbeitungsprozesse der Landes- und Kommunalverwaltungen elektronisch und medienbruchfrei durchzuführen. Alle Verwaltungsdienstleistungen sollen den Bürgerinnen und Bürgern auch verpflichtend elektronisch angeboten werden. Geregelt werden außerdem:  

  • Identifikationsmöglichkeit mit dem neuen Personalausweis (nPA) 
  • Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen Bezahlung     
  • Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens  
  • Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Arbeitsprozessen  
  • Bereitstellung maschinenlesbarer Datenbestände („OPEN DATA“)  
  • Ersetzung der Schriftform durch technische Verfahren (qualifizierte elektronische Signatur) 

Der IT-Planungsrat koordiniert bundesweit eGovernment-Projekte der öffentlichen Verwaltung. In NRW wurden eine Stabsstelle eingerichtet, neue Stellen geschaffen und ein Masterplan zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes auf den Weg gebracht. Mit eGovernment-Projekten (wie Change Management, OPEN DATA, NRW connect, eAkte) werden sich die Arbeitsbeziehungen tiefgreifend ändern. Um nur einige  Herausforderungen für die Beschäftigten zu nennen:  

  • Neue Überwachungspotenziale durch die Digitalisierung  
  • Belastungen und Beanspruchungen durch zunehmende Bildschirmarbeit  
  • Neue qualifikatorische Anforderungen in Projektarbeit und Medienkompetenz  
  • Arbeitsverdichtung und Steuerung durch elektronische Workflows
  • Räumliche und zeitliche Entgrenzung von Arbeit

Das Change Management kann nur gelingen, wenn den Beschäftigten im Veränderungsprozess eine aktivere Rolle als bisher zukommt.