Das E-Government-Gesetz NRW (EGovG NRW) hat die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die Kommunikations- und Bearbeitungsprozesse der Landes- und Kommunalverwaltungen elektronisch und medienbruchfrei durchzuführen. Alle Verwaltungsdienstleistungen sollen den Bürgerinnen und Bürgern auch verpflichtend elektronisch angeboten werden. Geregelt werden außerdem:
- Identifikationsmöglichkeit mit dem neuen Personalausweis (nPA)
- Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen Bezahlung
- Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens
- Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Arbeitsprozessen
- Bereitstellung maschinenlesbarer Datenbestände („OPEN DATA“)
- Ersetzung der Schriftform durch technische Verfahren (qualifizierte elektronische Signatur)
Der IT-Planungsrat koordiniert bundesweit eGovernment-Projekte der öffentlichen Verwaltung. In NRW wurden eine Stabsstelle eingerichtet, neue Stellen geschaffen und ein Masterplan zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes auf den Weg gebracht. Mit eGovernment-Projekten (wie Change Management, OPEN DATA, NRW connect, eAkte) werden sich die Arbeitsbeziehungen tiefgreifend ändern. Um nur einige Herausforderungen für die Beschäftigten zu nennen:
- Neue Überwachungspotenziale durch die Digitalisierung
- Belastungen und Beanspruchungen durch zunehmende Bildschirmarbeit
- Neue qualifikatorische Anforderungen in Projektarbeit und Medienkompetenz
- Arbeitsverdichtung und Steuerung durch elektronische Workflows
- Räumliche und zeitliche Entgrenzung von Arbeit
Das Change Management kann nur gelingen, wenn den Beschäftigten im Veränderungsprozess eine aktivere Rolle als bisher zukommt.