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Echt Stress: Schreibtisch-Hopping

Desk-Sharing und Gesundheitsschutz

Schreibtisch-Hopping ist im Kommen. Immer häufiger setzen Unternehmen darauf, dass sich die Mitarbeiter „ihren“ Büroarbeitsplatz jeden Tag aufs Neue wählen. Desk-Sharing heißt das Zauberwort. Eine Entwicklung, die die Arbeitsorganisation ebenso berührt wie den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ein Fall für die Interessenvertretung also.

Desk-Sharing bedeutet eine täglich wechselnde Arbeitsumgebung. Das kann zu einem erhöhten Stress-Level führen. Zudem muss der ständig neue Arbeitsplatz zunächst mit den benötigten Materialien ausgestattet und ergonomisch ausgerichtet sein. Das bedeutet Mehr-Aufwand durch die Rüstzeit.

Zudem: Die gestern räumlich noch nahen Kolleginnen und Kollegen sind heute weit entfernt platziert. Das verändert die Zusammenarbeit der Beschäftigten und hat damit auch massive Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation, indem z. B. bisher be­währ­te Arbeitsabläufe neu zu definieren sind.

Im Hinblick auf den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist das Schreibtisch-Hopping Anlass für die Durchführung bzw. Überprüfung einer Gefährdungsbeurteilung, insbesondere einer vorausschauenden Gefährdungsbeurteilung. Die Arbeitsplatz-Ergonomie ist hierbei ebenfalls in den Blick zu nehmen.

Im Hinblick auf die Arbeitsorganisation wie den Arbeits- und Gesundheitsschutz hat die Interessenvertretung starke Mitbestimmungsrechte. Diese können wirksam zum Wohle der Be­schäftigten genutzt werden. Mit einer frühzeitigen Initiative der Interessenvertretung können die Planungen beeinflusst und die Beschäftigten beteiligt werden. Ein bewährtes Mittel hierfür ist z. B. die vorausschauende und vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung.
Die TBS NRW kann zu diesem Thema beratend zur Seite stehen und sich u. a. gemeinsam mit Betriebs- und Personalräten ein Bild von der aktuellen Situation sowie den Bedarfen für die Ausrichtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes machen.