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Arbeitszeit in Zeiten der Krise

Veränderungen sind weiterhin mitbestimmungspflichtig

Die Krise aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus und der daraus folgenden Erkrankungen zieht immer weitere Kreise. Einschränkungen des privaten und beruflichen Lebens werden weiter ausgeweitet. Die Folgen für Unternehmen und Beschäftigte sind enorm. Ein Handlungsfeld in der Krise ist die Veränderung von Arbeitszeiten.

Dabei ist die Ausgestaltung in der heutigen Zeit vielfältig. In einigen Unternehmen geht es um Kurzarbeit und Absenkung der Arbeitszeiten- und -Konten, in anderen Unternehmen, wie z.B. dem Lebensmitteleinzelhandel um die Ausweitung von Arbeitszeiten mit dem Ziel der Menge der Arbeit Herr zu werden.

Wie in Krisenzeiten üblich, muss es dann auch noch schnell gehen. Veränderungen von Arbeitszeiten sind aber auch unter solchen Umständen weiterhin mitbestimmungspflichtig. Beides stellt Unternehmen und Interessenvertretungen vor neue Herausforderungen. Betriebliche Notwendigkeiten zur Reduktion oder Ausweitung von Arbeitszeiten müssen sachlich geprüft und die richtigen Maßnahmen ergriffen werden.

Grundsätzlich gilt es, die Handlungsfähigkeit von Betrieb und Interessenvertretung zu erhalten, Mitbestimmungsrechte aufrecht und die Belastungen für die Beschäftigten so gering wie möglich zu halten.

Hilfreich bei der Maßnahmensuche ist es, wenn Interessenvertretungen von Beginn der Überlegungen an durch die Arbeitgeberseite eingebunden werden. Auch externer Sachverstand kann bei der Suche nach und Überprüfung von geeigneten Maßnahmen helfen. Dazu könnt Ihr auch die Corona-Hotline der TBS NRW in Anspruch nehmen. Schnell und unbürokratisch klären wir mit Euch auf digitalem Wege die Sachlage und können auch bei der anschließenden Umsetzung in Betriebsvereinbarungen helfen.

Ihr erreicht die TBS-Hotline unter 0231- 24 96 980 in der Zeit von

  • Montag bis Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr
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E-Mail-Anfragen und Dokumente sendet Ihr bitte an: corona-hotline@tbs-nrw.de