Die Möglichkeiten konsequent nutzen
Die unterschiedlichen Modelle mobiler Arbeit werden immer komplexer. Zudem berührt das Thema eine Vielzahl unterschiedlicher Mitbestimmungsrechte. Für den Betriebsrat ist es wichtig, hier immer auf dem Laufenden bleiben.
Die Arbeit von zu Hause ist Betriebsräten schon lange unter dem Begriff der Telearbeit bekannt. Allerdings waren die technischen Hürden lange Zeit so hoch, das Telearbeit in der betrieblichen Praxis kaum eine Rolle gespielt hat. Dies hat sich massiv geändert, und viele Tätigkeiten sind heute problemlos von zu Hause, im Zug oder sogar in der heimischen Badewanne möglich. Mitarbeitende checken E-Mails von zu Hause, schreiben noch schnell einen Text oder tragen ein paar Zahlen nach. Arbeit und Privatleben lassen sich immer schwerer trennen.
Es fragt sich aber, ob dies immer im Interesse der Beschäftigten liegt. Die Arbeitszeit, die hier aufgewendet wird, wird in den seltensten Fällen erfasst, zudem werden Arbeitszeitregelungen nicht eingehalten. Weitere Themen kommen hinzu, wie z.B. das sogenannte „Desk Sharing“, durch das einige Arbeitgeber auch physisch Büroarbeitsplätze einsparen wollen. Für Mitarbeitervertretungen ist es schwer, die verschiedenen Formen von mobiler Arbeit, Home Office und Modellen dazwischen sinnvoll abzugrenzen und gute Regelungen zu finden.
Neben den beschriebenen Risiken für die Beschäftigten gibt es auch Chancen wie etwa eine spürbare Verbesserung der individuellen Flexibilität und der Work-Life Balance z. B. durch die Einsparung von langen Wegezeiten. Um diesen Chancen und Risiken angemessen zu begegnen, gibt es zwar nicht das „Mitbestimmungsrecht zum Home Office“. Das Thema berührt aber viele Mitbestimmungsrechte wie z.B. die Regelung von Arbeitszeiten, Einführung technischer Einrichtungen oder den Arbeitsschutz. Diese Möglichkeiten können Interessenvertretungen nutzen und betriebliche Regelungen abschließen. Hierbei helfen wir gerne!