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Betriebsrat in der Transformation

Was die Interessenvertretung beachten muss

Seit Computer vor bald 40 Jahren in den betrieblichen Einsatz kamen, unterstützt die TBS die Betriebe und Verwaltungen in NRW bei der Bewältigung der Folgen des technischen Wandels. Was jetzt auf Basis des Internets als Industrie 4.0 zur Einführung kommt, nennen Soziologen die 2. Welle der Digitalisierung. Damit verbunden sind Themen wie Automatisierung, mobile Endgeräte, Robotik, 3D-Druck, Assistenz-Systeme, der Einsatz „künstlicher Intelligenz“, aber auch Datensicherheit und Cyber Crime. Ein wichtiges Feld für die Interessenvertretung.

Neu ist die beschleunigte und in der Breite wirksame Umsetzung betrieblicher Veränderungen. Ein Beispiel: Der größte Automobilhersteller hat im März 2019 angekündigt, nochmals tausende Stellen, dieses Mal in der Verwaltung, abzubauen. Gleichzeitig sollen für neue Produkte neue Beschäftigte eingestellt werden. Rationalisierung durch Digitalisierung und die Entwicklung neuer Produkte finden gleichzeitig statt. Dieser Druck zur Anpassung und Transformation belastet Unternehmen und ArbeitnehmerInnen. Dabei sind die Personaldecken dünn. Passend qualifizierte Fachkräfte sind vielfach rar, während zugleich gestandene Fachleute in den Ruhestand gehen und Wissen und Erfahrung mitnehmen.

Deshalb hat die TBS NRW Werkzeuge und Methoden entwickelt, mit denen Betriebs- und Personalräte den neuen Strukturwandel meistern können. Wichtig hierbei: Die Interessenvertretung sollte sich frühzeitig aufstellen. Es beginnt damit, sich ein eigenes Bild vom Stand der Digitalisierung im eigenen Betrieb zu machen und die Herausforderungen der Zukunft in den Blick zu nehmen. Welche Chancen bietet die Digitalisierung? Was gilt es zu vermeiden? Wie können wir bei all den neuen Geschäftsmodellen und neuer Technik bestehen? Wie können wir die KollegInnen mitnehmen? Was müssen wir für diese unsere Zukunft lernen?