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Betriebliches Eingliederungsmanagement: Akzeptanz durch Vertrauenskultur

Noch immer haben betroffene Beschäftigte ein geringes Ver­trauen in den Prozess der betrieblichen Eingliederung nach längerer Krankheit. Angst vor Arbeitsplatzverlust und das Offen­legen der Kranken­ge­schichte spielen dabei eine besondere Rolle. Dass das nicht so sein muss – dafür sorgt das Gesetz zum Betrieblichen Einglie­derungsmanagement (BEM), das im letzten Jahr sein 10jähriges Jubiläum feierte.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2004 muss der Arbeit­geber initiativ werden und Beschäftigten nach langer Krankheit ein strukturiertes BEM anbieten. Arbeitsplatzerhaltung und der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten sind dabei zentrale Forderungen. Zudem hat die betriebliche Interessen­vertretung vielfältige Mitbestimmungsrechte bei Umsetzung und Ausgestaltung des BEM. Um Akzeptanz und Teilnahme­bereitschaft zu erreichen, bedarf es einer Vertrauenskultur. Dazu gehört, dass die Teilnahme am BEM freiwillig ist und dass das BEM-Team Vertrauen in der Belegschaft genießt. Aber es müssen noch weitere Anfor­de­rungen erfüllt sein:

  • der Betriebs-/Personalrat ist am Aufbau beteiligt und bringt sich gestaltend ein,
  • BEM-AkteurInnen sind geschult, arbeiten auf Basis rechtlicher und fachlicher Anforderungen,
  • das BEM-Team hat Kompetenz in der Gesprächsführung,
  • es existiert eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung mit Datenschutzkonzept,
  • Führungsverantwortliche sind geschult und eingebunden,
  • eine Gefährdungsbeurteilung in punkto körperlicher und psychischer Belastungen wird erhoben und gelebt,
  • Rehabilitationsträger sind bekannt, werden fallbezogen eingebunden, um sachliche, technische und finanzielle Unterstützung einzuholen.

Die TBS beim DGB NRW unterstützt die betriebliche Interessen­vertretung bei ihren Mitbestimmungsmöglichkeiten, der Um­set­zung des BEM und bei der Ausgestaltung einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung.