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Agile Arbeit – Wege der Mitbestimmung

Seit einigen Jahren werden neuere Ansätze der Zusammenarbeit in den Betrieben implementiert, die alle mehr oder weniger unter „agilem Arbeiten“ subsumiert werden. Im Kern geht es darum, wie Teams hochflexibel selbstorganisiert und selbststeuernd zusammenarbeiten und auf stetig wandelnde Arbeitsanforderungen aktiv reagieren sollen.

Die Werte, Prinzipien und Methoden des agilen Arbeitens kommen bei den Beschäftigten zum Teil gut an. Dennoch kann ungeregeltes agiles Arbeiten zu Eskalationen, Konflikten und gestörten Gruppendynamiken führen. Zudem kann es vorkommen, dass die Führung oder andere Gruppenmitglieder Druck auf einzelne leistungsschwächere Gruppenmitglieder ausüben und individuelle Schutzbedürfnisse missachten.

Der Betriebsrat sollte bei Einführung von agiler Arbeit mit einer Betriebsvereinbarung darauf hinwirken, dass Rollen und Aufgaben von Teams und einzelnen Mitgliedern definiert werden, dass klare Zielvorgaben, ein festgesteckter Rahmen und eindeutige Spielregeln mit allen Beteiligten abgestimmt werden.

Das Thema agile Arbeit kann die Interessenvertretung z.B. auf Grundlage folgender Mitbestimmungsrechte angehen: Wahl eines Gruppensprechers und bei der Lage und Verteilung der Arbeitszeit (§87 (1) Nr. 2 und 13, sowie §111 Nr. 4 und 5 BetrVG / §72 (3) Nr. 3, 4, 5, sowie §72 (4) Nr. 1 und 21 LPVG.