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Zum 01.01.2021 trat mit dem Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) ein Gesetzespaket in Kraft, das das Sanierungs- und Insolvenzrecht fortentwickeln soll. In Gestalt des „Hauptgesetzes“ Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) soll es Restrukturierungsverfahren fördern, mit deren Hilfe Insolvenzen abgewendet werden können.
Das ist ein wichtiges Signal. Es soll aus Gesetzgebersicht also vielmehr um ein Retten und nachhaltiges „Wieder-fit-Machen“ der Unternehmen gehen und nicht sofort um eine Abwicklung.
Die neuen Möglichkeiten sollten aktiv genutzt werden, um Restrukturierungsprozesse frühzeitig anzustoßen und so den mühsamen – und gerade für die Beschäftigten oftmals verlustreichen – Weg eines Insolvenzverfahrens zu verhindern.
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Die Vorteile zur Nutzung mobiler Arbeit / Homeoffice sind vielfältig. Mindestens genauso vielfältig sind aber die Herausforderungen für Unternehmen, Interessenvertretungen und Beschäftigte bei der Umsetzung, gerade in hektischen Krisenzeiten. Wir empfehlen daher, eine befristete Betriebs- oder Dienstvereinbarung zur Umsetzung von mobiler Arbeit und Homeoffice für die Zeit der Pandemie abzuschließen. In dieser sollten sowohl Rechte als auch Pflichten für Arbeitgeber, Beschäftigte und Interessenvertretung festgeschrieben sein. Ziel ist es dabei, den Betrieb aufrechtzuerhalten, Beschäftigte und Betrieb vor potenziellen Gefahren zu schützen und die Mitbestimmung sicherzustellen.
Unter dem Titel " Mobile Arbeit und Homeoffice in Pandemiezeiten" bietet die TBS betrieblichen Interessenvertretungen eine aktuelle Handlungshilfe zum kostenlosen Download
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Methodik und Beispiel für eine mittelfristige Beschäftigungsperspektive im Transformationsprozess, exemplarisch betrieblich und regional, entwickelt durch die TBS NRW zusammen mit der IG Metall Köln-Leverkusen und der bsb GmbH.
Die Erstellung und Erprobung wurde gefördert vom Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung, Referat Personalmanagement und Mitbestimmung der Hans-Böckler-Stiftung
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Fit fürs Gremium mit Profi-Seminaren: Wissen und Qualifizierung für die betriebliche Interessenvertretung, praxisnah und anwendungsorientiert
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Das Projekt „Arbeit 2020 in NRW” hat bis heute viele Erkenntnisse und insbesondere konkrete Ansätze in der Gestaltung von Digitalisierung und „Arbeit 4.0“ offengelegt und Lösungen mit den Beschäftigten und Arbeitgebern erarbeitet. Das Projekt zeigt, dass neue Methoden und Strukturen im Betrieb entwickelt werden müssen, damit Digitalisierung mitbestimmt in den Betrieben gestaltet werden kann.
Neben den Veränderungsprozessen zeigt die Broschüre einige Wege, die in verschiedenen Vereinbarungen und betrieblichen Regelungen umgesetzt wurden.
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Broschüre zum Projekt "Arbeit 2020": Der „Q-Check“ ist eine Orientierungshilfe für Betriebsräte und gibt Anregungen, wie die berufliche Zukunft der Beschäftigten zu einem zentralen Thema im Betrieb gemacht werden kann.
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Innerbetriebliche Prozesse und Arbeitsabläufe stehen unter einem hohen Veränderungsdruck. Diese Veränderungen ziehen in der Regel neue oder veränderte Anforderungsprofile nach sich. Die mögliche Folge: Unternehmen entlassen die vorhandenen Mitarbeiter und rekrutieren stattdessen neue Arbeitskräfte, die besser zu den veränderten Profilen passen. Um dieser Entwicklung wirksam entgegenzutreten bietet das Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat ein wirkungsvolles Instrumentarium.
Mehr dazu im TBS White Paper
Das White Paper steht nur als PDF zum Download zur Verfügung (siehe Button Details)!! Eine gedruckte Fassung kann nicht geliefert werden.
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Die TBS-Broschüre für Betriebsräte bietet Orientierungswissen rund um das Thema Einigungsstelle und einen schnellen Zugang zu vertiefenden Informationen
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Externe Sachverständige für den Betriebsrat nach § 80 (3) und § 111 BetrVG: Ratgeber für die Praxis mit rechtlichen Hinweisen und Musterschreiben
Betriebsräte sollen alles wissen, alles können. Das geht nicht ohne großen Erfahrungsschatz und Spezialwissen: Die Themen reichen von personellen und sozialen Angelegenheiten über die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen bis hin zu Beschäftigungssicherung und Arbeitsschutz. Und diese Themenfülle unterliegt dem ständigen Wandel der Arbeitswelt, neue Technologien und wechselnden rechtliche Rahmenbedingungen. Entsprechend bietet das Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich die Möglichkeit, Sachverständige zur Beratung hinzuzuziehen.
Die vorliegende Broschüre ist ein hilfreicher Ratgeber für die Hinzuziehung von Sachverständigen.
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Das White Paper „Personal 4.0 mit SAP SuccessFactors, Workday HCM und Co. – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats“ zeigt die zentralen Gründe und Ansatzpunkte, warum sich der Betriebsrat mit dem Thema beschäftigen und seine Mitbestimmungsrechte wahrnehmen sollte.
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